Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Absenken der Kappungsgrenze reicht nicht aus für besseren Mieterschutz

Wenn Mieten in laufenden Mietverhältnissen weniger stark erhöht werden dürfen als bisher, ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Das kann aber nicht die einzige Lösung der Ampel-Parteien für das riesige Mietenproblem sein! Deutschlands Mieter brauchen eine richtige Hilfe – und nicht nur ein weiteres Herumdoktern an der sozialen Frage unserer Zeit. „Wir brauchen mehr als kleine Schritte, damit wir den Wohnungsmarkt in den Griff bekommen. Es ist die Zeit für umfassende Maßnahmen, die Mieterinnen und Mietern wirklich helfen“, sagt Matthias Weinzierl, Sprecher der Kampagne Mietenstopp. Und deswegen ist ein wirkliches Konzept mit einem bundesweiten Mietenstopp, also einem Einfrieren der Mieten auf dem jetzigen Stand, einer Bodenrechtsreform und verstärktem Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen notwendig.

Mietpreisbegrenzung „light“ bei Weitem nicht ausreichend

„Eine Absenkung der Kappungsgrenze auf eine Prozentzahl im niedrigen zweistelligen oder oberen einstelligen Bereich ist bei Weitem nicht ausreichend, um Mietern in Deutschland vor immer weiter steigenden Mieten und den damit verbundenen enormen Wohnkostenbelastungen wirksam zu schützen,“ kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, einen Pressebericht von Business Insider. Danach haben sich die Ampel-Parteien nicht auf eine bundesweite Mietpreisbremse geeinigt. Stattdessen sollen sich die Fachpolitiker auf eine Absenkung der Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten von derzeit 5 Prozent pro Jahr auf 2,5 Prozent bis 4 Prozent pro Jahr verständigt haben.

Mieterbund fordert unverzügliche Reform des Baurechts

„Wieder einmal wird deutlich, wie wichtig wasserdichte Gesetze auf Bundesebene sind. So ehrenhaft die Bemühungen einiger Bundesländer auch sind, nimmersatten Immobilienspekulanten entschieden entgegenzutreten – es hilft alles nichts, wenn das einschlägige Bundesgesetz dies nicht hergibt“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die gestern bekannt gewordene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, durch die die Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten gekippt wurde (BVwerG 4 C 1.20).

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