Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Mindestens 6 Monate notwendig

Anlässlich der Verlängerung des Lock-Downs fordern der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB) eine sofortige Erneuerung des Kündigungs- und Kreditmoratoriums für mindestens sechs Monate.

Die Krise ist nicht vorbei. Die Menschen kämpfen bereits seit neun Monaten mit den Folgen der Corona-Pandemie, weitere Wochen oder Monate werden folgen. Die andauernden Corona-Maßnahmen bedeuten Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit für Millionen. Ende August hatten rund 15,5 Millionen Haushalte wegen der Krise weniger Einkommen zur Verfügung. Rund drei Viertel der betroffenen Haushalte mussten auf bis zu 30 Prozent ihres regulären Einkommens verzichten. Die Reallöhne sanken im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Prozent, bei den unteren Leistungsgruppen sogar um bis zu 8,9 Prozent.

  • Bundesregierung schiebt Regelung auf die lange Bank, die Mieterinnen und Mieter bei der CO2-Bepreisung entlastet

  • Einkommensschwache Haushalte, die durch die Corona Pandemie noch stärker unter finanziellem Druck stehen, dürfen keinesfalls weiter belastet werden

  • Wenn Mieter vollen CO2-Preis für klimaschädliche Heizungen in schlecht sanierten Gebäuden tragen müssen, verliert das Instrument seine Lenkungswirkung

Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Deutscher Mieterbund (DMB) fordern, dass der ab 01.01.2021 geltende CO2-Preis für Heizungen vollständig von den Vermietern getragen wird. Bisher sieht die Regelung vor, dass die Kosten zu 100 Prozent auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können. Damit würden zum einen einkommensschwache Haushalte noch stärker belastet. Zum anderen kann das klimapolitisch sinnvolle Instrument der CO2-Bepreisung seine Wirkung nicht entfalten. Denn es setzt nicht da an, wo die Entscheidungen für oder gegen eine klimafreundliche Heiztechnologie gefällt werden – und zwar bei den Vermietern. Bislang liegt lediglich ein Vorschlag vor, der eine 50:50-Aufteilung zwischen Vermietern und Mietern vorsieht. Eine Änderung der Umlagefähigkeit ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung umsetzbar und sollte umgehend vorgenommen werden.

Betroffene Gewerbemieter nicht mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen alleine lassen

Restaurants, Kneipen, Museen, Theater, Konzertbühnen oder Sportstudios sind derzeit aufgrund des erneuten Lockdowns wieder geschlossen. Dringend benötigte und einkalkulierte Einnahmen fehlen. Die oft sehr hohe Miete wird dennoch fällig. Einige Vermieter kommen ihren Mietern solidarisch entgegen und bestehen in den momentanen Krisenzeiten nicht auf der Zahlung der vollen Miete. Eine rechtsverbindliche Regelung gibt es aber nicht.

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