Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..
Bundestag beschließt Wohngeldgesetz
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Mieterbund begrüßt Wohngelderhöhung ab 1.1.2016
„Gut, dass die Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2016 jetzt endlich in trockenen Tüchern ist. Sie war längst überfällig“, kommentiert der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heute im Bundestag beschlossene neue Wohngeldgesetz. „Die Wohngelderhöhung ist eine gute Nachricht für rund 870.000 Haushalte in Deutschland. Sie erhalten ab nächstem Jahr erstmals bzw. einen deutlich höheren Zuschuss zu Ihren Wohnkosten als bisher. Die Chance auf eine Änderung der Wohngeldstruktur wurde aber nicht genutzt.“
Landeskabinett beschließt Mietpreisbremse
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Ab 1. Juli tritt die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen in Kraft
Der Landesverband des Deutschen Mieterbundes in Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass die Mietpreisbremse ab 1. Juli auch für Kommunen in NRW gelten soll. Danach dürfen Mieten bei der Wiedervermietung von Wohnraum maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Neubauten und Mieterhöhungen nach umfassender Modernisierung.
Nachbesserungen beim Wohngeldgesetz notwendig
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Deutscher Mieterbund als Sachverständiger bei Anhörung im Bauausschuss des Deutschen Bundestages
„Wir begrüßen die geplante Reform des Wohngeldrechts und die spürbare Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2016“, erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (DMB), Ulrich Ropertz, bei der heutigen Sachverständigenanhörung im Bauausschuss des Deutschen Bundestages. „Das Gesetz muss aber noch an einigen Punkten nachgebessert werden. Die 2011 ersatzlos weggefallene Heizkostenkomponente – besser noch eine Energiekostenkomponente – muss wieder eingeführt werden. Sicherzustellen ist, dass die Wohngeldleistungen regelmäßig und zeitnah der Preis-, Lohn- und Wohnkostenentwicklung angepasst werden. Die Mietenstufen müssen insbesondere bei Landkreisen stärkere Differenzierungen ermöglichen, und Grundlage sollte hier immer die ortsübliche Vergleichsmiete sein.“