TTIP und CETA drohen miet- und verbraucherschützende Gesetze bzw. Standards zu untergraben und auszuhebeln

Der Deutsche Mieterbund (DMB) unterstützt die Proteste gegen die Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) und die von Gewerkschaften, Verbänden und Umweltorganisationen für den 10. Oktober 2015 in Berlin geplante Großdemonstration „TTIP und CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel“.

„Uns macht die Geheimniskrämerei um die Inhalte und Ziele des geplanten Freihandelsabkommens misstrauisch. Mieterschutz und verbraucherschützende Gesetze bzw. Standards dürfen nicht untergraben und ausgehebelt werden. Sie müssen verteidigt und gegebenenfalls ausgebaut werden können“, forderte der Direktor des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten.

Der mit dem Freihandelsabkommen verbundene Schutz transnationaler Investitionen und Eigentümerrechte betrifft unmittelbar auch Wohnungsbestände in Deutschland, die im Eigentum internationaler Fonds und Aktiengesellschaften stehen und damit Mieter- und Verbraucherrechte. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung der Immobilien, Mietrechtsänderungen, Mietpreisregulierungen wie die Mietpreisbremse, planungsrechtliche Auflagen oder Fragen der Besteuerung von Wohnungsverkäufen berühren die Eigentümerrechte amerikanischer oder kanadischer Investoren.

Tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen den Freihandel sollen vor (außerstaatlichen) Schiedsgerichten verhandelt werden, bei denen deutsche Rechtsnormen, Standards und Schutzvorschriften keine Rolle spielen.

Lukas Siebenkotten: „TTIP und CETA müssen nachverhandelt werden. Mieter- und Verbraucherrechte müssen gewährleistet bleiben. Neue nationale Regelungen und Schutzvorschriften dürfen durch die Freihandelsabkommen nicht verhindert oder beeinflusst werden.“

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