Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Mieterbund fordert Nachbesserungen beim

  • Mietrechtspassungsgesetz sowie dem

  • Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus und

  • Zustimmung zur Grundgesetzänderung für den sozialen Wohnungsbau.

Der Bundesrat berät am 14. Dezember das Ende November vom Bundestag beschlossene Mietrechtsanpassungsgesetz. Mit diesem Gesetz soll die Mietpreisbremse nachgeschärft und Mieterhöhungsspielräume nach Modernisierungen reduziert werden.

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor Deutscher Mieterbund (DMB): „Bei den Regelungen zur Mietpreisbremse ist für den Gesetzgeber noch viel Luft nach oben. Vor allem müsste die Mietpreisbremse entfristet werden, das heißt, die Mieterschutzregelung darf nicht automatisch 2020 auslaufen. Außerdem sollte die Mietpreisbremse bundesweit gelten und Ausnahmen sind zu streichen.“

Nur Bodenwertmodell entlastet das Wohnen für die Mehrzahl der Haushalte

Der bundesweite Aufruf „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ lehnt die Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Ganzen ab und fordert den Minister und die Finanzministerkonferenz auf, sich nun endlich dem schon lange auf dem Tisch liegenden Bodenwertmodell zuzuwenden.

„Die Einbeziehung der Gebäude und Wohnungen in die Grundsteuer lehnen wir strikt ab, weil dies zu teils erheblichen Höherbelastungen bei Mieterhaushalten führen würde. Nur mit einer reinen Bodensteuer erreichen wir, dass die Mehrzahl der Mieter tatsächlich keine Mehrbelastungen erfahren und viele sogar entlastet würden“, erklärt Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes.

Mieterbund begrüßt Nachbesserungen

Das Mietrechtsanpassungsgesetz wird nachgebessert. Auf Initiative der SPD haben sich die Koalitionsparteien im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages darauf verständigt, Mieterhöhungen nach Modernisierungen stärker zu begrenzen, als ursprünglich geplant.

„Wir begrüßen die vereinbarten Nachbesserungen. Wichtig ist, dass die Absenkung der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent künftig bundesweit gelten wird und nicht nur in einzelnen Städten, die von den Bundesländern festgelegt werden“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. „Positiv ist auch, dass die geplante Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter noch einmal abgesenkt wird. Für Wohnungen, in denen die Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter liegt, wird die Kappungsgrenze auf 2 Euro pro Quadratmeter festgeschrieben. Hier darf dann die Miete aufgrund einer Modernisierung innerhalb von 6 Jahren lediglich um 2 Euro pro Quadratmeter steigen.“

Sonderkonditionen und Mitglieder-Rabatte bei

und weiteren Partnern des DMB Siegerland und Umgebung e.V..

Verbraucherschutz benötigt?

Besuchen Sie die Verbraucherzentrale in Siegen.

Seite durchsuchen

Sonderkonditionen und Mitglieder-Rabatte bei

und weiteren Partnern des DMB Siegerland und Umgebung e.V..

Darf das so? - Infos gibt es bei uns!