Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

  • 18 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr durch unnötigen Stromverbrauch

  • Sparpotenzial je Haushalt: jährlich rund 230 Euro

  • Ziele für Energiewende und Klimaschutz in Gefahr

Ein Haushalt kann im Schnitt rund 230 Euro Stromkosten pro Jahr sparen. Das zeigt der neue Stromspiegel für Deutschland (www.stromspiegel.de). Laut Auswertung von rund 226.000 Daten von Privathaushalten stagniert der Stromverbrauch im Vergleich zu den Vorjahren. Hochgerechnet auf ganz Deutschland verschwenden private Haushalte jährlich 9 Mrd. Euro und sind für unnötige Emissionen von fast 18 Mio. Tonnen CO2 verantwortlich. Damit sind die Ziele für Energiewende und Klimaschutz in Gefahr. Welchen Beitrag die privaten Haushalte leisten könnten, macht ein Vergleich deutlich: Die vermeidbaren CO2-Emissionen entsprechen etwa denen des Braunkohlekraftwerks Weisweiler, das zu den fünf klimaschädlichsten Kraftwerken in Europa zählt.

  • Keine echte Stärkung des Wohngeldes

  • Geplante Reform bleibt in Ansätzen stecken

„Wir begrüßen die mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des Wohngeldes vorgesehenen Verbesserungen. Sie sind vier Jahre nach der letzten Wohngeldreform überfällig“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der Verbändeanhörung im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. „Allerdings ist mit dem vorliegenden Referentenentwurf keine Stärkung des Wohngeldes verbunden. Letztlich wird nur angestrebt, die Entlastungswirkung des Wohngeldes - Stand 2016 - wiederherzustellen. Die Zahl der Wohngeldempfänger wird sich gegenüber 2016 nicht erhöhen. Kompensiert werden lediglich die systembedingte Verringerung der Wohngeldhaushalte und die zwischenzeitlich gesunkene Leistungsfähigkeit dieses staatlichen Zuschusses zum Wohnen. Die geplante Wohngeldreform bleibt in Ansätzen stecken, die Schwachpunkte des Gesetzes bleiben bestehen.“

Weg frei für Mitfinanzierung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund

„Wir begrüßen die Einigung im Vermittlungsausschuss und gehen davon aus, dass heute der Bundestag und am 15. März auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen. Jetzt ist der Weg frei für die Mitfinanzierung des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus auch über das Jahr 2019 hinaus“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.

Seit der Föderalismusreform ist der soziale Wohnungsbau Sache der Länder. Übergangsweise stellte der Bund den Ländern bis 2019 über so genannte Kompensationszahlungen Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, zuletzt 1,5 Milliarden Euro. Ohne Grundgesetzänderung hätten diese Zahlungen nach 2019 nicht mehr erfolgen dürfen.

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