Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Verbände begrüßen Vorstoß der Bundesregierung zur Erhöhung und regelmäßigen Anpassung

Die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Mieterbund und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßen ausdrücklich, dass das Wohngeld zum 1. Januar 2020 erhöht und künftig alle zwei Jahre automatisch angepasst werden soll. Der Gesetzentwurf zur Wohngeldreform 2020 wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. Der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt soll zum 1. Januar 2020 voraussichtlich von 145 Euro auf 190 Euro im Monat steigen.

Deutliche Mietsteigerungen in den letzten Jahren

Zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete geben seit 1972 der Deutsche Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. und die Haus- und Grundbesitzervereine Siegen und Umgebung, Hüttental und Umgebung sowie Niederschelden/Südsiegerland regelmäßig gemeinsam den Mietspiegel für den Altkreis Siegen ohne Wittgenstein heraus. Dieser kann als Grundlage für Mieterhöhungsverlangen und Einschätzungen der angemessenen Miethöhe für freifinanzierte Alt- und Neubauwohnungen herangezogen werden. Die nun erschienene und überarbeitete Neuauflage löst ab 01.04.2019 den Mietspiegel vom 01.11.2013 ab.

Bündnis begrüßt Einlenken der Landesregierung

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung auf unsere Kernforderung eingeht, indem Sie die landesrechtlichen Regelungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zunächst auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, anstatt sie einfach auslaufen zu lassen. Wir freuen uns, dass die Arbeit unseres eigens dafür gegründeten Bündnisses offenbar eine erste Wirkung zeigt“, machte Hans-Jochem Witzke, Sprecher des Bündnisses „Wir wollen wohnen!“ und Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW deutlich. Die Überprüfung der Verordnungen sei aber nur ein Etappenziel. Wichtig sei jetzt, dass die Verordnungen nach der Prüfung auch tatsächlich insgesamt deutlich verlängert werden.

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