Hohe Nebenkosten - der unangefochtene Spitzenreiter bei der Mieterberatung. Etwa 40% aller Fälle drehen sich um die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen. Nicht ohne Grund. Die Hälfte stellt sich als fehlerhaft heraus.

Mieterbund fordert Übernahme der Gebühren durch Jobcenter

Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass Bürgergeldbezieher ihre Kabelgebühren ab dem 1. Juli 2024 aufgrund des Wegfalls des sogenannten Nebenkostenprivilegs aus dem Regelsatz bestreiten müssen. „Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten sollten die Jobcenter verpflichtet werden, auch zukünftig die TV-Kosten der Bürgergeldbezieher zu übernehmen. Jeder Mensch, egal ob arm oder reich, hat das Recht auf Information und auf ungehinderten Zugang dazu“, fordert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz.

Was ist das und was bedeutet es für Mieter?

Bislang stellte in der Regel der Vermieter den Kabelanschluss bereit. Die Kosten für den Anschluss wurden dann über die Betriebskosten umgelegt (sog. Nebenkostenprivileg). Das ist nach dem 1. Juli 2024 nicht mehr erlaubt.

Der Deutsche Mieterbund beantwortet häufig gestellte Fragen zum Ende des „Nebenkostenprivilegs“, insbesondere zu den Änderungen und Möglichkeiten, die sich daraus für Mieter ergeben.

Mieterbund fordert Streichung der Umlagefähigkeit von Versicherungskosten

„Angesichts des Klimawandels wächst die Gefahr von erheblichen Schäden an Gebäuden durch Hochwasser oder Starkregen. Dass Eigentümerinnen und Eigentümer sich durch den Abschluss einer Elementarschadenversicherung im Schadensfall ausreichend absichern, ist daher zu begrüßen. Aus Mietersicht ist aber entscheidend, dass diese zusätzlichen und mitunter sehr hohen  Kosten nicht einfach auf sie umgelegt werden“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz, im Rahmen der heutigen öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“, der die Erhöhung des Anteils der Gebäude, die gegen Elementarschäden versichert sind, vorsieht.

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