Ein Verlust der Wohnung ist für Mieter unter sozialen und finanziellen Gesichtspunkten ein folgenreicher Einschnitt. Kein anderes Themenfeld zeichnet sich durch ähnlich erbittert geführte Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern aus.

Mieterbund kritisiert erweiterte Kündigungsmöglichkeit

„Mit dieser Entscheidung werden die Kündigungsmöglichkeiten für Vermieter deutlich erweitert. Sie können sich auf ein berechtigtes Interesse auch dann berufen, wenn nicht sie selbst sondern eine ihnen „nahestehende juristische Person“ die Räume nutzen will“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 238/11).

Mieterbund-Kritik: Wirtschaftsinteressen Vorrang vor Mieterschutz eingeräumt

„Die Wirtschaftsinteressen des Eigentümers hat der Bundesgerichtshof höher bewertet als das Bestands- und Wohninteresse des Mieters. Das ist aus unserer Sicht problematisch und relativiert den bestehenden gesetzlichen Mieterschutz“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 155/10).

Kein Eigenbedarf für KG- oder OHG-Gesellschafter

„Das ist eine richtige und für Mieter gute Entscheidung. Der Bundesgerichtshof grenzt den Kreis der von einer Eigenbedarfskündigung begünstigten Personen deutlich ein. Eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine offene Handelsgesellschaft (OHG) kann nicht zu Gunsten eines ihrer Gesellschafter wegen Eigenbedarfs kündigen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 210/10).

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