Ein Verlust der Wohnung ist für Mieter unter sozialen und finanziellen Gesichtspunkten ein folgenreicher Einschnitt. Kein anderes Themenfeld zeichnet sich durch ähnlich erbittert geführte Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern aus.

BGH bestätigt Prinzip „Geld hat man zu haben“

„Die Entscheidung ist unbefriedigend und hinterlässt einen schalen Beigeschmack. Mietern kann auch dann wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt werden, wenn sie unverschuldet in Geldnot geraten sind. Der vom Bundesgerichtshof angewandte Grundsatz ‚Geld hat man zu haben‘ darf in einem sozialen Mietrecht, insbesondere beim Kündigungsschutz, nicht uneingeschränkt gelten“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des BGH (BGH VIII ZR 175/14).

Mieterbund: Rauchen in der Wohnung bleibt weiter erlaubt

„Rauchen in der Mietwohnung verstößt nicht gegen den Mietvertrag und bleibt weiterhin erlaubt. Das hat das Landgericht Düsseldorf (21 S 240/13) heute ausdrücklich bestätigt“, erklärte er Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.

Das Gericht verurteilte den 75-jährigen Düsseldorfer Rentner zur Räumung der Wohnung, weil der seine Wohnung unzureichend gelüftet, Aschenbecher nicht geleert und nicht verhindert hat, dass Zigarettenrauch in den Hausflur zog. Da er trotz mehrerer Abmahnungen sein falsches Lüftungsverhalten nicht geändert hat, war die Kündigung des Vermieters berechtigt. Der 75-jährige muss jetzt seine Wohnung räumen.

Mieterbund: Vermieter muss Hausrecht respektieren

„Der Mieter, der von seinem Hausrecht Gebrauch macht, muss keine Kündigung seines Vermieters fürchten. Diese Klarstellung des Bundesgerichtshofes ist richtig und schafft Klarheit“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten das heutige Urteil des BGH (VIII ZR 289/13). Wer trotz Aufforderung des Mieters das Haus nicht verlässt, gegen dessen Willen versucht, einzelne Zimmer zu betreten und sogar Gegenstände von der Fensterbank nimmt, darf sich nicht wundern, wenn er „rausgeschmissen“ wird.“

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