Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.
Mieter müssen funkbasierte Ablesesysteme dulden
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Bundesgerichtshof erlaubt Austausch von Heizkostenverteilern
Vermieter dürfen die bisher eingesetzten Geräte zur Erfassung der Heizkosten oder Wasserkosten, wie zum Beispiel Heizkostenverteiler, gegen funkbasierte Ablesesysteme austauschen. „Der Bundesgerichtshof hat aber ausdrücklich nur entschieden, dass Mieter auch während der Mietzeit den Einbau funkbasierter Ablesesysteme dulden müssen. Die Kostenfrage hat er nicht angesprochen oder entschieden. Hier bleibt es nach unserer Einschätzung dabei, die Anschaffungskosten für neue Erfassungsgeräte sind weder über die Heizkostenabrechnung noch als Modernisierungskosten auf den Mieter abwälzbar. Der Vermieter muss diese Kosten selbst tragen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige BGH-Urteil (BGH VIII ZR 326/10).
Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Gaskunden
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Alleinige Anbindung von Gas- an Ölpreis unwirksam
„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Höhere Heizölpreise dürfen nicht alleiniges Kriterium für Preissteigerungen bei Erdgas sein. Hierdurch werden Gaskunden unangemessen benachteiligt, und die Versorger können unzulässige Gewinne erzielen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die BGH-Entscheidung vom 24.03.2010 (BGH VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08).
Kosten der Öltankreinigung sind Betriebskosten
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Bundesgerichtshof klärt langjährige Streitfrage
Die Kosten der Öltankreinigung sind Betriebs- bzw. Heizkosten und dürfen über die Heizkostenabrechnung auf die Mieter des Hauses abgewälzt werden, entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 221/08). „Damit ist eine unter den Amts- und Landgerichten seit Jahren strittige Rechtsfrage endgültig entschieden. Mieter und Vermieter haben jetzt die notwendige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil in einer ersten Stellungnahme.


