Muss ich Renovieren oder nicht? Diese Frage stellen Mitglieder bei der Beratung immer wieder. Viele Klauseln benachteiligen den Mieter unangemessen und sind unwirksam. Daher: Vor den Schönheitsreparaturen den Mietvertrag prüfen lassen!

BGH „kippt“ Quotenabgeltung – kein Vertrauensschutz

Die Vertragsregelung: „Die Mieträume sind ... in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei regelmäßiger Vornahme der Schönheitsreparaturen ... befinden müssen, wobei angelaufene Renovierungsintervalle vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen sind ...“, ist unwirksam, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 95/07).

Schadensersatz bei "exzessivem" Rauchen? - BGH entscheidet

„In der Wohnung und auf dem Balkon ist Rauchen erlaubt. In Gemeinschaftsräumen, wie Treppenhaus oder Aufzug, kann das Rauchen dagegen verboten werden“, fasst Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), die aktuelle Rechtslage zusammen. „Normales Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und löst auch keine Schadensersatzansprüche des Vermieters aus. Die Streitfrage, ob dies auch bei ‚exzessivem’ Rauchen gilt, verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 37/07) am 9. Januar 2008.“ Die Verkündung der Entscheidung ist für den 5. März 2008 vorgesehen.

DMB begrüßt neue Entscheidung des BGH zu Schönheitsreparaturen

So genannte Quotenabgeltungsklauseln sind nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs unwirksam, wenn sie den Mieter zu unangemessenen Zahlungen verpflichten. Dies ist jedenfalls immer dann der Fall, wenn der auf den Mieter entfallende Kostenanteil abstrakt ermittelt wird und sich nicht am konkreten Zustand der Wohnung orientiert (BGH VIII 143/06).

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