Muss ich Renovieren oder nicht? Diese Frage stellen Mitglieder bei der Beratung immer wieder. Viele Klauseln benachteiligen den Mieter unangemessen und sind unwirksam. Daher: Vor den Schönheitsreparaturen den Mietvertrag prüfen lassen!
Rauchen in der Wohnung erlaubt
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Schadensersatz bei "exzessivem" Rauchen? - BGH entscheidet
„In der Wohnung und auf dem Balkon ist Rauchen erlaubt. In Gemeinschaftsräumen, wie Treppenhaus oder Aufzug, kann das Rauchen dagegen verboten werden“, fasst Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), die aktuelle Rechtslage zusammen. „Normales Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und löst auch keine Schadensersatzansprüche des Vermieters aus. Die Streitfrage, ob dies auch bei ‚exzessivem’ Rauchen gilt, verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 37/07) am 9. Januar 2008.“ Die Verkündung der Entscheidung ist für den 5. März 2008 vorgesehen.
Abgeltungsklausel ohne Bezug zum tatsächlichen Zustand der Wohnung unwirksam
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DMB begrüßt neue Entscheidung des BGH zu Schönheitsreparaturen
So genannte Quotenabgeltungsklauseln sind nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs unwirksam, wenn sie den Mieter zu unangemessenen Zahlungen verpflichten. Dies ist jedenfalls immer dann der Fall, wenn der auf den Mieter entfallende Kostenanteil abstrakt ermittelt wird und sich nicht am konkreten Zustand der Wohnung orientiert (BGH VIII 143/06).
Erneut Klausel zur Auszugsrenovierung unwirksam
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Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung
Die Klausel, „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“, ist unwirksam. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 316/06) als erwartet und folgerichtig.