Meist wird bei Beginn des Mietverhältnisses eine Sicherheit in Form einer Mietkaution verlangt. Geht es nach Ende der Mietzeit um die Rückerstattung, sind Auseinandersetzungen die Regel. Wir unterstützen unsere Mitglieder bei Kautionsrückforderungen.

Gut für Vermieter – schlecht für die Rechtssicherheit

„Für Vermieter ist das zwar positiv, Rechtssicherheit schafft die neue Entscheidung aber nicht. Die gesetzliche Regelung, wonach eine  Mietkaution oder Mietsicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen darf, wird aufgeweicht. Zusätzliche oder höhere Sicherheiten werden zulässig“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 379/12).

BGH bestätigt Mieterposition und schließt Sicherheitslücke

„Das Urteil setzt den Willen des Gesetzgebers um und schafft Rechtssicherheit. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass Mieter eine Mietkaution nur auf ein insolvenzfestes Sonderkonto einzahlen müssen. Sie sind auch bei Beginn des Mietverhältnisses nicht verpflichtet, die Mietkaution dem Vermieter bar zu übergeben oder auf ein sonstiges Vermieterkonto zu überweisen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.10.2010 (BGH VIII ZR 98/10).

BGH stärkt Mieterrechte bei Vermieterinsolvenz

„Der Bundesgerichtshof hat die Mieterrechte im Zwangsverwaltungsverfahren gestärkt. Mieter dürfen gegenüber dem Zwangsverwalter die Mietzahlungen stoppen, bis der die Mietkaution konkursfest angelegt hat. Damit ist die Mietkaution im Fall der Vermieterinsolvenz spürbar sicherer geworden“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 336/08).

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