Mieterbund fordert mehr Anreize für gemeinnützigen Wohnungsbau

Im Rahmen der Anhörung zum Jahressteuergesetz hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages heute mit der geplanten Wiederauflage der Wohngemeinnützigkeit befasst. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Pläne der Bundesregierung, fordert aber mehr Anreize für den Bau bezahlbarer Mietwohnungen. „Für den Erfolg einer neuen Wohngemeinnützigkeit braucht es zwingend Investitionszuschüsse, umfangreiche Steuerbefreiungen und die vergünstigte Bereitstellung öffentlicher Grundstücke für Wohnungsbauvorhaben. Der Bund muss in dieser Legislatur dafür mindestens 1 Mrd. Euro pro Jahr bereitstellten. Mittelfristig muss der Anteil dauerhaft gebundener Wohnungen am Immobilienmarkt auf 30 Prozent erhöht werden“, so die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz.

Zuvor hatte sich der DMB zusammen mit Gewerkschaften, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Umweltverbänden in einem offenen Brief für umfangreiche Änderungen am Konzept der Bundesregierung und Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess ausgesprochen. „Dem Modell der Bundesregierung mangelt es an einem klaren Konzept für eine bezahlbare Miete. Es braucht transparente Regelungen für Mieten im Bestand und im Neubau mit leistbaren einkommensabhängigen Miethöhen, welche dauerhaft mindestens 20 Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben“, fordert Weber-Moritz.

Stellungnahme des DMB zur Anhörung

Hintergrund

Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit beschlossen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 soll die "Förderung wohngemeinnütziger Zwecke" als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung aufgenommen werden. Die Bundesregierung möchte damit die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, das Vorhaben soll bis Mitte Oktober 2024 vom Bundestag verabschiedet werden. Von der Regelung könnten laut Angaben des Bauministeriums zunächst etwa 100 Körperschaften, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine oder Unternehmen mit rund 105.000 Mieterinnen und Mietern profitieren. Eine Wohngemeinnützigkeit gab es in Deutschland letztmalig im Jahr 1990. Diese wurde durch das Steuerreformgesetz von 1990 abgeschafft.

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