Hohe Nebenkosten - der unangefochtene Spitzenreiter bei der Mieterberatung. Etwa 40% aller Fälle drehen sich um die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen. Nicht ohne Grund. Die Hälfte stellt sich als fehlerhaft heraus.
Anhörung im Bundestag zu Elementarschadenversicherung
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Mieterbund fordert Streichung der Umlagefähigkeit von Versicherungskosten
„Angesichts des Klimawandels wächst die Gefahr von erheblichen Schäden an Gebäuden durch Hochwasser oder Starkregen. Dass Eigentümerinnen und Eigentümer sich durch den Abschluss einer Elementarschadenversicherung im Schadensfall ausreichend absichern, ist daher zu begrüßen. Aus Mietersicht ist aber entscheidend, dass diese zusätzlichen und mitunter sehr hohen Kosten nicht einfach auf sie umgelegt werden“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz, im Rahmen der heutigen öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“, der die Erhöhung des Anteils der Gebäude, die gegen Elementarschäden versichert sind, vorsieht.
Aktueller Betriebskostenspiegel für Deutschland
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2,28 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt
Mieterinnen und Mieter mussten im Jahr 2022 in Deutschland im Durchschnitt 2,28 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 2,87 Euro/qm/Monat betragen. Dies sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der bundesweiten Abrechnungsdaten des Jahres 2022 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 2.755,20 Euro für das Abrechnungsjahr 2022 aufgebracht werden.
Betriebskostenabrechnungen für 2020
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Zustellungsfrist endet in der Regel an Silvester
Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, über Betriebskostenvorauszahlungen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abzurechnen und ihren Mietern die Abrechnung vorzulegen. Diese gesetzliche Frist ist eine sogenannte Ausschlussfrist, das heißt, Vermieter dürfen nach Ablauf der zwölf Monate in der Regel keine Nachzahlung mehr von ihren Mietern verlangen. Die Abrechnung für das Abrechnungsjahr 2020 muss also grundsätzlich bis Ende 2021 bei den Mietern eingehen. Wird die Abrechnung am Silvesternachmittag bis 18 Uhr in den Briefkasten der Mieter geworfen, ist dies laut Landgericht Hamburg (Urt. v. 2.5.2017 - 316 S 77/16) noch rechtzeitig. Denn Mietern sei zuzumuten, am Silvestertag, der kein offizieller Feiertag ist, gegen 18.00 Uhr ihre Briefkästen auf Posteingänge zu kontrollieren.