Bundesrat beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse
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Mieterbund fordert Verschärfungen
„Es ist erfreulich, dass nun auch der Bundesrat den Weg für die Verlängerung der Mietpreisbremse freigemacht hat. Für Mieterinnen und Mieter ist die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre von enormer Bedeutung. Denn in allen 13 Bundesländern und 492 Gemeinden mit rund 32 Millionen Menschen, in denen die Mietpreisbremse gilt, liefe diese ansonsten spätestens zum Ende des Jahres aus,“ erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz.
„Beim Abschluss neuer Mietverträge sind Mieterinnen und Mieter der extrem angespannten Marktsituation besonders ausgesetzt. Einer aktuellen Auswertung des Bauministeriums zufolge stiegen die Angebotsmieten in den 14 größten kreisfreien Städten seit 2015 durchschnittlich um fast 50 Prozent. Am stärksten betroffen ist Berlin, wo sich die Neuvermietungsmieten mehr als verdoppelt haben. Diese Zahlen belegen einerseits die Notwendigkeit der Mietpreisbremse und machen andererseits deutlich, dass diese zudem deutlich nachgeschärft werden muss. Außerdem sollte die Mietpreisbremse bundesweit gelten und Verstöße gegen sie müssen sanktioniert werden. Nur so kann den schwarzen Schafen unter den Vermieter:innen wirksam begegnet werden“, sagt Weber-Moritz.
Die bloße Verlängerung der aktuellen Regelungen bis zum 31.12.2029 reicht aus Sicht des Deutschen Mieterbundes nicht aus, um den Anstieg der Mieten flächendeckend zu begrenzen. „Ausnahmen wie eine höhere Vormiete und Modernisierung müssen gestrichen und das veraltete Neubau-Datum von 2014 aktualisiert werden. Wohnungen, die 2014 gebaut wurden, sind heute keine Neubauten mehr. Sie weiter von der Mietpreisbremse auszunehmen, ist nicht nachvollziehbar“, so Weber-Moritz.
Der Deutsche Mieterbund dringt darauf, dass außerdem Umgehungsmöglichkeiten der Mietpreisbremse, wie Möblierung oder Kurzzeitvermietung, unterbunden werden, da der Anteil solcher Mietangebote in den letzten Jahren stark zugenommen hat. „Wir freuen uns über den jüngsten Vorstoß von Bundesjustizministerin Dr. Hubig, möbliertes Wohnen strenger zu regulieren, und bringen gerne unsere Expertise für einen starken Mieterschutz vor zu hohen Mieten in den Gesetzgebungsprozess ein,“ erklärt Weber-Moritz.
„Möblierte Wohnungen sind der neue Trend auf dem Mietwohnungsmarkt, in den fünf größten Städten werden mittlerweile mehr als 30 Prozent der Mietwohnungen möbliert angeboten, in Teilen Berlins sogar mehr als 70 Prozent. Dabei sind möblierte Wohnungen deutlich teurer als unmöblierte, im Durchschnitt um 45 Prozent. Problematisch ist, dass der Möblierungszuschlag nicht gesondert im Mietvertrag ausgewiesen werden muss. Für Mieter:innen ist es daher kaum möglich, ohne weitere Informationen ihres Vermieters die Einhaltung der Mietpreisbremse und den Möblierungszuschlag auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu können. Wir fordern daher, eine verpflichtende Ausweisung von Grundmiete und Möblierungszuschlag im Mietvertrag gesetzlich zu verankern“, fordert Weber-Moritz.