Mieterbund-Kritik: Widersprüchlich und nicht nachvollziehbar

„Obwohl kein Eigenbedarf vorliegt und obwohl für die umgewandelte Wohnung in München eine Kündigungssperrfrist von 10 Jahren besteht, ist die Kündigung zugunsten eines Au-pair-Mädchens zulässig. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar und steht für mich im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heute verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 127/08). Der BGH hatte entschieden, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse an einer Kündigung hat, wenn er die Mieterwohnung zur Unterbringung eines Au-pair-Mädchens zur Betreuung und Pflege seiner beiden minderjährigen Kinder und seiner Schwiegermutter nutzen will. Die Kündigungssperrfrist-Regelungen, die für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren das Recht des Vermieters zur Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigung ausschließen, seien nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht anwendbar.

„Die Logik dieser Rechtsprechung kann ich nicht verstehen“, sagte der Mieterbund-Direktor. „Der Vermieter kann innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nicht selbst in die Mietwohnung einziehen. Er darf in dieser Zeit auch nicht zu Gunsten seiner Kinder oder seiner Eltern das Mietverhältnis kündigen. Aber er darf für eine Hausangestellte kündigen, die bisher nicht in seinem Haushalt lebt, denn das ist kein Eigenbedarf. Es kann nicht richtig sein“, so Siebenkotten, „dass Mieter einerseits durch eindeutige Vorgaben bei der Eigenbedarfsregelung und spezielle Kündigungssperrfristen geschützt werden, andererseits aber das Mietverhältnis mit der banalen Begründung, ein Au-pair-Mädchen unterbringen zu wollen, gekündigt werden kann. Hier besteht Klärungs- und Regelungsbedarf.“

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