Vertritt mich der Mieterbund auch vor Gericht?
Eine Vertretung vor Gericht unmittelbar durch den Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die gerichtliche Vertretung bleibt Anwälten vorbehalten.
Allerdings können Sie den Schutz durch die Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung auf Wunsch in eine Mitgliedschaft einbinden. Sollte dann eine gerichtliche Auseinandersetzung anstehen, führen wir für unsere Mitglieder eine Deckungsanfrage durch. Ist durch die Rechtsschutz-Versicherung dann eine Deckungszusage erteilt, können Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der gerichtlichen Vertretung beauftragen. Näheres zum Gruppen-Rechtsschutz für Vereinsmitglieder finden Sie im Bereich "Rechtsschutz" auf dieser Homepage.