Bin ich als Mitglied auch rechtsschutzversichert?
Sie haben im Rahmen einer Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. die Möglichkeit, den Schutz für gerichtliche Auseinandersetzungen über eine Rechtsschutz-Versicherung einzubinden. Diese Option können Sie durch Ankreuzen auf dem Mitgliedsantrag zusätzlich wählen. Es handelt ich hier um eine günstige Gruppenversicherung. Beginn der Versicherungszeit ist der 1. des Monats, der auf den Beginn Ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. folgt. Die Versicherungszeit endet auch gemeinsam mit der Vereinsmitgliedschaft. Eine gesonderte Kündigung des Rechtsschutzes ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass bezüglich der Inanspruchnahme des Rechtsschutzes eine dreimonatige Wartezeit ab Beginn der Versicherungszeit besteht. Näheres hierzu finden Sie im Bereich "Service" unter der Rubrik "Rechtsschutz" auf dieser Homepage. Eine Wartezeit gilt selbstverständlich nicht bezüglich der vereinseigenen Leistungen des Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. im außergerichtlichen Bereich. Diese stehen Ihnen unmittelbar zur Verfügung, sobald Sie Mitglied sind.