Mieten steigen trotz Verlängerung des Betrachtungszeitraums weiter

Zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete geben der Deutsche Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. und die Haus- und Grundbesitzervereine Siegen, Hüttental und Niederschelden regelmäßig gemeinsam Mietspiegel für den Altkreis Siegen ohne Wittgenstein heraus. Diese können als Grundlage für Mieterhöhungsverlangen und Einschätzungen der angemessenen Miethöhe für freifinanzierte Alt- und Neubauwohnungen herangezogen werden. Die nun erschienene Neuauflage löst ab 01. Januar 2023 den Mietspiegel vom 01. April 2019 ab.

„Um den aktuellen Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt und der Mietentwicklung gerecht zu werden, war eine Neuauflage des Mietspiegels erforderlich. Auch hat sich der Betrachtungszeitraum derjenigen Mieten, die Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind, von zuvor vier Jahren auf sechs Jahre verlängert.“, so Rolf Weyer vom Haus- und Grundbesitzerverein für Siegen und Umgebung.

Mit Hilfe des Mietspiegels kann nach einem Punktesystem die Wohnqualität einer Wohnung ermittelt werden. Nach der Zuordnung des Baujahrs – unter Berücksichtigung eventuell vorgenommener Modernisierungen – wird ein Mietpreis anhand einer Tabelle bestimmt. Dann folgt eine Anpassung entsprechend der Wohnungsgröße und der Ortslage. Im Ergebnis liegt die ortsübliche Vergleichsmiete der Wohnung vor.

„Der neue Mietspiegel weist eine Bandbreite zwischen 3,85 €/m² für Altbauwohnungen bis 1948 mit einfachster Ausstattung und 10,75 €/m² bei Neubauwohnungen nach 2017 und gehobener Ausstattung als Vergleichsmiete aus. Dies gilt für die Stadtlagen von Siegen, Weidenau und Geisweid. In den anderen Städten des Altkreises Siegen, den Ortsteillagen und den Randgebieten sind Abschläge bis zu 16 % vorzunehmen. Hingegen sind in besonders zentralen und gefragten Lagen Siegens Zuschläge bis zu 8 % möglich.“, führt Marco Karsten vom Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. aus. „Damit sind auch in unserer Region Preissteigerungen bei den ortsüblichen Vergleichsmieten weiterhin deutlich spürbar und konnten auch durch die gesetzliche Verlängerung des Betrachtungszeitraumes nur abgemildert, aber nicht unterbunden werden.“

Der Entwurf des neuen Mietspiegels wurde auch den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte in der Universitätsstadt Siegen sowie im Kreis Siegen-Wittgenstein zur Kenntnisnahme vorgelegt, welche diesen bei der statistischen Auswertung von Grundstückskaufverträgen und der gutachterlichen Ermittlung von Verkehrswerten bebauter Grundstücke einsetzen.

Mietspiegel sollen den Parteien am Wohnungsmarkt eine geeignete und gut zugängliche Orientierungshilfe zur Bewertung von Mietpreisen bieten und so auch der Wahrung des Rechtsfriedens dienen.

Der neue Mietspiegel ist ab sofort bei den Haus- und Grundbesitzervereinen Siegen, Hüttental und Niederschelden, sowie beim Deutschen Mieterbund Siegerland erhältlich und steht auch unter www.mieterbund-siegerland.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Auf der Internetseite befindet sich ergänzend ein Online-Berechnungstool, mit dem die Berechnung automatisch durchgeführt und das Ergebnis ausgedruckt werden kann.

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