DMB NRW begrüßt „Umwandlungsverordnung“

„Diese Verordnung könnte dazu führen, dass in bestimmten Regionen Wohnungen langfristig als Mietobjekte, auch für Menschen mit geringerem Einkommen, zur Verfügung stehen“, machte Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes anlässlich des Inkrafttretens der „Umwandlungsverordnung“ in NRW deutlich.

So können Kommunen mit einer sogenannten „Milieuschutzsatzung“ ein Gebiet festlegen, in dem sie neben einem Vorkaufsrecht auch die Möglichkeit haben, auf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen Einfluss zu nehmen.

Zwar habe dieses Instrument keinen unmittelbaren Einfluss auf Mietsteigerungen in einem bestimmten Gebiet, es könne jedoch dazu beitragen, dass die Verdrängung von bestimmten, meist einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen langfristig verhindert wird, stellte Gottschalk klar. Wichtig sei deshalb, dass möglichst viele Kommunen von diesem Instrument Gebrauch machen und sowohl Mieter als auch Eigentümer entsprechend über Ihre Möglichkeiten informiert werden.

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