Mieterbund fordert Sanktionierung von Mietwucher

„Die Reform des Mietwucherparagraphen ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes überfällig, da Mieterinnen und Mieter aufgrund zahlreicher Ausnahmen der Mietpreisbremse unzureichend vor zu hohen Mieten geschützt werden. Einige Vermieter nutzen das schamlos aus und verlangen Mietpreise, die die örtliche Mietspiegelspanne um weit mehr als 20 Prozent überschreiten. Der § 5 Wirtschaftsstrafgesetz zur Bekämpfung von Mietwucher muss wieder praxistauglich gemacht werden, damit Mieterinnen und Mieter effektiv vor unzulässig hohen Mieten geschützt sind. Dafür werden wir uns in der Kommission mit aller Kraft einsetzen“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, zum heutigen Start der vom Bundesjustizministerium eingesetzten Mietrechtskommission.

Die Expertengruppe soll laut Koalitionsvertrag bis Ende 2026 neben der Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz vor allem Vorschläge für eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse erarbeiten. Der Kommission gehören sowohl der Deutsche Mieterbund als auch drei seiner ihm angeschlossenen Mietervereine an, namentlich der Berliner Mieterverein, der Mieterschutzverein Frankfurt am Main und der Mieterverein Heidelberg.

Nicht nur der Deutsche Mieterbund fordert seit Jahren die Reform des sogenannten Mietwucherparagraphen (§ 5 WiStG), um das Verlangen wucherischer Mieten effektiv ahnden zu können. Auch der Bundesrat hat mehrfach entsprechende Gesetzesentwürfe eingebracht, zuletzt Ende August 2025. Darin forderten die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen die bessere Bekämpfung von Mietwucher (BR-Drs. 267/25).

„Wir begrüßen den parteiübergreifenden Vorschlag des Bundesrates zur Reform des Mietwucher-Paragraphen ausdrücklich. Wuchermieten müssen verboten und Vermieter bestraft werden, denn in Zeiten horrender Mietpreise und überlasteter Mieterhaushalte muss dem rechtswidrigen Profitstreben einiger Vermieter dringend Einhalt geboten werden“, so Weber-Moritz.

Auch die Mietpreisbremse ist ein Instrument zur Eindämmung der Mieterhöhungsspirale, die bei zu knappem Mietwohnungsangebot dringend notwendig ist. Die Mietpreisbremse deckelt Angebotsmieten und verhindert dadurch, dass die Mieten ins Uferlose steigen. Damit die Mietpreisbremse ausreichend wirken kann, müssen ihre zahlreichen Ausnahmen gestrichen werden. Zudem muss der Verstoß gegen die Mietpreisbremse mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.

Derzeit haben Vermieter, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten, allerdings nichts zu befürchten. Allenfalls müssen sie den zu Unrecht erhaltenen Mietanteil zurückzahlen. „Die derzeitige Ausgestaltung der Mietpreisbremse lädt quasi zu ihrer Umgehung ein. Denn wer keine Konsequenzen fürchten muss, probiert aus, ob er oder sie mit seinen unrechtmäßig hohen Mietvorstellungen durchkommt. Dies muss dringend geändert werden“, sagt Weber-Moritz.

Im Auftrag des Deutschen Mieterbundes erarbeitetes juristisches Gutachten von Prof. Dr. Kilian Wegner zu den aktuellen Hindernissen und den Reformoptionen des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch

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