Landesregierung fordert umfassende Preisbremse für Mieten

Der Deutsche Mieterbund NRW befürwortet den Beschluss der Landesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung rasant steigender Mieten (2. Mietrechtsänderungsgesetz), der heute Thema im Bundesrat sein wird. Hierzu Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Nordrhein-Westfalen: „ Auch wir sind der Meinung, dass die im Rahmen der Mietrechtsreform 2013 erlassene Ermächtigungsnorm zur Neuregulierung bei Mieterhöhungen angesichts der tatsächlichen Situation auf den Wohnungsmärkten nicht weit genug geht. Da sich die Bundesregierung nun auch für eine Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungsmieten ausspricht, gehen wir davon aus, dass das nun vorgelegte Gesetz zügig im Bundesrat beschieden werden kann. Im Übrigen möchten wir die Bundesregierung auffordern, dieser Gesetzesinitiative noch vor der Bundestagwahl beizutreten.“

Um den Mietanstieg bei Bestandsmietverträgen einzudämmen, soll, nach dem Willen der Landesregierung, die Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bundesweit von 20% auf 15% herabgesetzt und der Erhöhungszeitraum von 3 auf 4 Jahre verlängert werden. Darüber hinaus soll die ortsübliche Vergleichsmiete zukünftig auf Grundlage sowohl der unverändert gebliebenen Bestandsmieten als auch der Neuvertragsmieten sowie der erhöhten Bestandsmieten bezogen auf einen Zeitraum von 10 Jahren ermittelt werden. Zudem soll der Vermieter, wenn er Modernisierungsmaßnahmen durchführt, zukünftig die jährliche Miete nur noch um 9% der aufgewendeten Kosten erhöhen können. Weiterhin soll eine Mietpreisbremse bei Wiedervermietungsmieten eingeführt werden. Diese soll bei 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Außerdem sprach sich die Landesregierung für die Aufhebung des dreimonatigen Minderungsausschlusses bei energetischer Modernisierung aus.

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