Bezahlbaren Mietwohnraum in NRW erhalten
- Details
Umwandlung in Eigentumswohnungen erschweren und Mietpreisbremse verlängern
Heute wird der sogenannte Bauturbo vom Bundestag verabschiedet. Im Zuge dessen wird der §250 Baugesetzbuch bis Ende 2030 verlängert. Dadurch werden die Bundesländer ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter dem Genehmigungsvorbehalt der Kommune steht. Der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen (DMB NRW) fordert die Landesregierung erneut auf, endlich eine entsprechende Verordnung zu erlassen, um bezahlbaren Mietwohnraum in NRW zu schützen.
„Der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen folgt nicht selten die Eigenbedarfskündigung und der Wohnungsverlust der Mieter. Betroffene suchen vermehrt die örtlichen Mietervereine für Beratungen auf, da sie nur sehr schwer passende Wohnalternativen finden. Bei dem Umwandlungsvorbehalt geht es nicht darum, die Umwandlung per se zu verbieten, sondern den Kommunen ein Steuerungsinstrument in die Hand zu geben, von dem sie bei Bedarf Gebrauch machen können. Dass sich die Landesregierung hier seit Jahren quer stellt, ist für uns nicht nachvollziehbar“, so Hans-Jochem Witzke, 1. Vorsitzender des DMB NRW.
Der §250 wurde 2021 im Baugesetzbuch eingeführt, um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzudämmen. In Berlin, wo seitdem eine entsprechende Verordnung in Kraft ist, ist die Zahl der Umwandlungen von 28.783 Wohnungen im Jahr 2021 auf 1.552 im Jahr 2024 gesunken. Mit der Umwandlung gehen oft Entmietungspraktiken einher. Da (potentiell) bezugsfreie Wohnungen einen deutlich höheren Kaufpreis erzielen als dauerhaft vermietete Wohnungen, ist die Umwandlung eine Möglichkeit für rein renditeorientierte Investoren, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.
Ein weiteres Instrument zum Erhalt von bezahlbarem Wohnraum ist die Mietpreisbremse. Auch hier hat der Bund vor kurzem die Voraussetzungen für eine Verlängerung bis 2029 geschaffen. „Die Landesregierung ist jetzt am Zug und muss die Verlängerung auch in NRW umsetzen, sonst fällt dieser Schutz vor teuren Neuvertragsmieten zum Jahresende weg.“