Mit dem Betriebskostenvergleich können Sie innerhalb weniger Minuten prüfen, ob Ihre anteiligen Kosten vom allgemeinen Durchschnitt abweichen.
Als Vergleichswerte werden dabei die Daten des aktuellen Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes herangezogen.
Für die Durchführung sollten Sie Ihre Abrechnung und einen Taschenrechner zur Hand haben, da Sie gegebenenfalls einzelne Kostenpositionen (z.B. Frischwasser und Kanalgebühren) addieren müssen, wenn diese Positionen in Ihrer Abrechnung getrennt aufgeführt werden.
Hinweis: Der Betriebskostenvergleich stellt lediglich eine Orientierung dar und kann eine genaue rechtliche und inhaltliche Prüfung der Abrechnung nicht ersetzen.
Hinweis: Geben Sie nur Ihren Nutzungszeitraum an. Ihr Nutzungszeitraum kann auch kürzer sein als der gesamte Abrechnungszeitraum, z.B. bei Ein- oder Auszug.
*Pflichtfeld
Bitte tragen Sie nun Ihre anteiligen Kosten bei den jeweiligen Kostenpositionen ein (Schreibweise 1234,56). Gegebenenfalls müssen in Ihrer Abrechnung getrennt aufgeführte Kostenpositionen addiert werden. Wenn bestimmte Kostenpositionen bei Ihnen nicht abgerechnet werden, lassen Sie die Felder bitte leer.
(Hinweis: Die Grundsteuer wird in Abrechnungen gelegentlich auch als laufende öffentliche Lasten bezeichnet.)
(Hinweis: Zu den Wasser- und Abwasserkosten zählen die Kosten für Frischwasser und Kanalgebühren, sowie Niederschlagswasser. Auch die Kosten für die Erfassung durch Wasseruhren und dem Betrieb von z.B. Hebeanlagen oder Sickergruben fallen hierunter.)
(Hinweis: Die Heizkosten beinhalten regelmäßig die Kosten für verbrauchte Brennstoffe, Heizungswartung, Betriebsstrom, die Immissionsmessung des Schornsteinfegers, sowie die Kosten der Erfassung und Abrechnung durch einen Wärmemeßdienst.)
(Hinweis: Die Warmwasserkosten sind meist in der Heizkostenabrechnung aufgeführt und stellen den Anteil der Kosten am Betrieb der Heizungsanlage dar, die auf die Wassererwärmung entfallen.)
(Hinweis: Auf den Aufzug entfallen die Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und die Kosten einer Notrufbereitschaft.)
(Hinweis: Neben den städtischen Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst, fallen hierunter auch die Kosten für zusätzlich beauftragten Winterdienst durch eine Firma.)
(Hinweis: Zur Müllbeseitigung zählen die Kosten der regelmäßigen Müll- und Sperrmüllabfuhr, gegebenenfalls auch die laufenden Kosten für einen Müllschlucker, eine Müllschleuse oder andere Systeme zur Erfassung der Müllmengen.)
(Hinweis: Unter Gebäudereinigung fallen die Kosten für die Säuberung der gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen oder Aufzug, sowie die Kosten für wiederkehrende Ungezieferbeseitigung.)
(Hinweis: Dies sind die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.)
(Hinweis: Allgemeinstrom beinhaltet die Stromkosten für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flur, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküche.)
(Hinweis: Zur Schornsteinreinigung zählen die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Bestandteil der Heizkosten abgerechnet sind.)
(Hinweis: Hierunter fallen Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Kosten der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug. Auch Kosten für eine Versicherung gegen Elementarschäden, wie Überschwemmungen oder Erdbeben, zählen hierzu.)
(Hinweis: Unter die Hauswartkosten fallen die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Ausfahrt für die Ausübung seiner Tätigkeit erhalten hat.)
(Hinweis: Dies sind die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage oder die Kosten des Betriebs des Breitbandkabelnetzes.)
(Hinweis: Unter sonstige Betriebskosten fallen Kostenpositionen, die ergänzend im Mietvertrag zur Umlage vereinbart sind, aber nicht zu den Standard-Betriebskosten zählen. Typische Beispiele wären etwa Dachrinnenreinigung, Feuerlöscherwartung oder Wartung von Rauchwarnmeldern.)
Heizkosten innerhalb der Spanne können, abhängig von der Art der Heizungsanlage und des Brennstoffs oder dem energetischen Zustand des Gebäudes, durchaus plausibel sein.
Kosten außerhalb der Spanne deuten auf ungewöhnlich hohe oder niedrige Heizkosten hin.
Hinweis: Die Auswertung des Betriebskostenvergleichs stellt lediglich eine Orientierung anhand der Werte des Betriebskostenspiegels dar und gibt Aufschluss darüber, ob Ihre Betriebskosten eventuell stark vom Durchschnitt abweichen.
Eine ausgiebige rechtliche und inhaltliche Prüfung der Abrechnung kann der Betriebskostenvergleich nicht ersetzen.
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