Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Der Deutsche Mieterbund beantwortet Fragen rund um das Heizungsgesetz

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – das sogenannte Heizungsgesetz – in Kraft. Damit werden Vorgaben für neu installierte Heizungsanlagen eingeführt. Um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und die Klimaschutzziele zu erfüllen, muss ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubaugebiete ist diese Vorgabe ab Januar 2024 verpflichtend. Für Heizungsanlagen in bestehenden Gebäuden gibt es Übergangsfristen. Das Gesetz sieht auch Änderungen zum Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch vor.

Was bedeuten die Regelungen? Der Deutsche Mieterbund (DMB) gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

  • Heizkosten 2022 um bis zu 81 Prozent gestiegen

  • 90 Prozent der Haushalte können Kosten senken – um bis zu 1.270 Euro im Jahr

  • Für 2023 wird leichter Rückgang der Heizkosten erwartet

Die Kosten fürs Heizen sind im Jahr 2022 je nach Energieträger um bis zu 81 Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland (www.heizspiegel.de) der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Für die deutschlandweiten Vergleichswerte zum Heizen wurden über 250.000 Energierechnungen und Heizkostenabrechnungen ausgewertet.

Für Abrechnungszeiträume ab dem 01.01.2023 gilt das Kohlendioxidaufteilungsgesetz

Mieter zahlen die CO2-Abgabe nicht mehr allein, sondern teilen sie sich mit den Vermietern. Deshalb sollten Heizkostenabrechnungen besonders intensiv überprüft werden. In einigen Fällen dürfen Mieter auch Rechnungen an die Vermieterseite schicken, um diese zu beteiligen.

Der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass in den nächsten Monaten zunehmend Heizkostenabrechnungen zu erwarten sind, die Zeiträume beinhalten, in denen die CO2-Abgabe nicht mehr ausschließlich von der Mieterseite zu tragen war. Das ist aktuell insbesondere dann der Fall, wenn unterjährig abgerechnet wird, z.B. weil im laufenden Jahr die Wohnung gewechselt wird.

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