Mietspiegel gilt auch für Einfamilienhäuser

„Vermieter können jetzt die Miete in Einfamilienhäusern leichter und einfacher erhöhen, weil sie zur Begründung auf den Mietspiegel zurückgreifen dürfen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die soeben veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 58/08).

Da Mietspiegel regelmäßig keine Angaben bzw. Daten für Einfamilienhäuser enthalten, konnte bisher nach Auffassung der meisten Gerichte eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mit dieser Preisübersicht begründet werden.

Unter diese Rechtsprechung zog der Bundesgerichtshof aber nun einen Schlussstrich: Die Miete für Einfamilienhäuser sei im Regelfall höher als die Miete für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Deshalb könne eine Mieterhöhung für ein Einfamilienhaus auch mit dem für Mehrfamilienhäuser aufgestellten Mietspiegel begründet werden.

„Das ist in erster Linie ein vermieterfreundliches Urteil. Vermieter mussten bisher bei Mieterhöhungen auf drei Vergleichshäuser zurückgreifen oder ein teures Sachverständigengutachten erstellen lassen“, erklärte Siebenkotten. „Für Mieter ist aber positiv, dass jetzt Rechtssicherheit geschaffen wurde. Wegen der unklaren Rechtslage haben viele Vermieter in der Vergangenheit Staffelmietverträge für Einfamilienhäuser angeboten, bei denen die jährlichen Mietpreissteigerungen von Anfang an vorgegeben waren. Das ist jetzt nicht mehr erforderlich.“

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