Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..
Große Koalition einigt sich auf Reform des Baugesetzbuchs
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Union verhindert mehr Mieterschutz
Nach fast einem Jahr intensiver Verhandlungen haben sich gestern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf eine Reform des Baugesetzbuches geeinigt. Kommunen brauchen dringend mehr Handlungsspielraum für die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen und sollen mit der Erweiterung kommunaler Vorkaufsrechte, der Ausweitung der Baugebote und der Umwandlungsbegrenzung von Miet- in Eigentumswohnungen unterstützt werden. „Alle diese Punkte werden angegangen, was wir begrüßen, aber leider hat die CDU/CSU-Fraktion bei der Reform des Baugesetzbuches manches aus dem eigenen Hause Seehofer aufgeweicht. Herausgekommen ist ein Kompromiss, der zwar Verbesserungen mit sich bringt, aber auf Betreiben der Union von der Umsetzung der jeweiligen Landesregierung abhängig ist. Es droht ein wohnungspolitischer Flickenteppich“, kritisiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
Telekommunikationsgesetz beschlossen: Nebenkostenprivileg entfällt ab Juli 2024
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Mieterbund begrüßt Wahlfreiheit, fordert aber Sicherstellung der Informationsmöglichkeit auch für Geringverdiener
„Die Würfel sind gefallen. Vorbehaltlich der als sicher geltenden Zustimmung des Bundesrates entfällt die Umlagefähigkeit von Kabelgebühren auf die Mieter ab Juli 2024", erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, angesichts des gestrigen Beschlusses des Bundestages zum Telekommunikationsgesetzes (TKG). „Ein guter Tag für all diejenigen Mieter, die längst von der klassischen Kabelversorgung weg sind und beispielsweise über Internet fernsehen. Für diese bedeuten die monatlichen Kabelgebühren nämlich nur unnötige Mehrkosten.“
Karlsruher Urteil zum Mietendeckel: Rechtssicherheit, aber keine Lösung des Problems
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Berliner Einsatz für Mieter sollte Vorbild sein
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt, und zwar nur, weil es das Land Berlin für unzuständig hält, nicht aus inhaltlichen Gründen. Seines Erachtens ist dafür der Bund zuständig. Seit Jahren fordert der Deutsche Mieterbund die Bundesregierung auf, wirksam gegen die galoppierenden Mieten im laufenden Mietvertrag vorzugehen. Außer bei der Abwälzung der Modernisierungskosten auf Mieter, die erschwert wurde, geschah aber leider nichts.