Dezentrale Stromerzeugung im Mietwohnungsbereich ermöglichen

Um Energiekosten für Mieter zu senken, sollen bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auch Projekte unterstützt werden, bei denen Strom dezentral erzeugt und von den Mietern direkt verbraucht werden kann. Das fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Deutsche Mieterbund (DMB). Anders als Hauseigentümer können Mieter bislang am wenigsten an der Energiewende mitwirken. Sie haben nicht die Möglichkeit, etwa mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, sich regelmäßige Einnahmen zu sichern – und Geld zu sparen.

"35 Prozent der Mieterhaushalte haben ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1.300 EUR. Wenn es gelingt, die Stromerzeugung im Mietwohnungsbereich, das heißt auf Gebäude- und Quartiersebene, zu erleichtern und dadurch günstiger Strom anzubieten, kann man einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Belastung der Mieter mit Energiekosten zu vermindern. Es kann nicht so bleiben, dass einkommensschwächere Haushalte im Ergebnis die höchsten Strompreise zahlen und sie für die Befreiung selbstnutzender Eigentümer von der EEG-Umlage mitzahlen ", erklärte Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des DMB.

"Bisher profitieren selbstnutzende Hauseigentümer am meisten von der Energiewende. Der Eigenverbrauch von Strom – zum Beispiel durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Hausdach – ist von der EEG-Umlage befreit. Mieter dagegen müssen die EEG-Umlage immer zahlen, auch wenn die Energie in dem Haus oder Quartier erzeugt wird, in dem sie wohnen – sobald die entsprechende Anlage nicht ihnen gehört, stellt dies keinen begünstigten Eigenverbrauch dar. Wir fordern daher, dass der in Gebäuden und Quartieren erzeugte und direkt durch Mieter verbrauchte Strom dem Eigenverbrauch gleichgestellt wird", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Künftig soll der Eigenverbrauch aus Neuanlagen mit einer verringerten EEG-Umlage belastet werden. Dadurch sollen der zu finanzierende Umlagebetrag auf mehr Schultern verteilt und Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet werden. Allerdings seien die tatsächlichen Auswirkungen auf die Höhe der EEG-Umlage gering, sagt Dr. Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv: „Selbst mit der jetzt geplanten Bagatellgrenze würde ein Durchschnittshaushalt in den nächsten Jahren nur um bis zu 75 Cent pro Jahr entlastet. Dies steht in keinem Verhältnis zu den negativen Folgen für den Eigenverbrauch. Aus unserer Sicht sollte daher ganz auf eine Belastung des Eigenverbrauchs aus Solaranlagen verzichtet werden." Zudem sei die Erfassung des selbst verbrauchten Stroms gerade bei kleineren Anlagen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden.

Bei Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK) wäre der Entlastungseffekt bei der Einführung einer Umlage auf die Eigenerzeugung für die übrigen Verbraucher etwas höher. Daher erscheint hier eine Bagatellgrenze für kleine Neuanlagen sinnvoll. Sie sollte allerdings so hoch gewählt werden, dass Quartierslösungen, bei denen der Strom direkt durch Mieter verbraucht wird, möglich bleiben. Damit wird gleichzeitig das Ziel der Bundesregierung unterstützt, den KWK-Anteil bis auf 25 Prozent zu erhöhen. Die Erreichung dieses Ziels wäre bei einer zusätzlichen Belastung der KWK-Stromerzeugung gefährdet. Eine dann erforderliche Kompensation durch eine erhöhte Förderung im KWK-Gesetz müsste wiederum von den Stromverbrauchern bezahlt werden.

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