Sachverständigenanhörung am Montag, 15. Oktober

Am Montag, dem 15. Oktober 2012, berät der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit neun Sachverständigen aus Verbänden, Wissenschaft und Praxis die künftige Ausgestaltung des Mietrechts in Deutschland.

Beraten werden der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Mietrechtsänderungsgesetz (BT-Drs. 17/10485) sowie Anträge der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/9559) „Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern“, der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 17/4837) „Mietrecht sozialgerecht weiterentwickeln“ und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/10120) „Mietrechtsnovelle nutzen – klimafreundlich und bezahlbar wohnen“.

Die Bundesregierung will im Rahmen des Mietrechtsänderungsgesetzes Mieterrechte abschaffen oder einschränken, um – so ihre Begründung – energetische Modernisierungen im Gebäudebestand voranzutreiben und Wohnungsbetrügern das Handwerk zu legen. Die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnen die Änderungsvorschläge der Bundesregierung weitgehend ab und fordern statt dessen eine Neuregelung der Kostenaufteilung für energetische Modernisierungen und Vorschriften zur Begrenzung des Mietenanstiegs, insbesondere bei Neuvertragsmieten.

Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) und Sachverständiger im Rechtsausschuss: „Wir lehnen das Mietrechtsänderungsgesetz strikt ab. Die von der Bundesregierung vermeintlich verfolgten Ziele können mit den vorgeschlagenen Rechtsänderungen nicht erreicht werden. Die Chance, die Energiewende im Gebäudebereich sozialgerecht und für Mieter bezahlbar auszugestalten, wird nicht genutzt. Maßnahmen zur Begrenzung der rasant steigenden Mieten, insbesondere der Neuvertragsmieten, in Ballungszentren sind nicht vorgesehen. In dieser Form ist das Mietrechtsänderungsgesetz für uns unakzeptabel. Ich hoffe, dass die Politik sachlichen Argumenten zugänglich ist und nicht länger über Scheinlösungen für Scheinprobleme diskutieren will. Dann kann die Anhörung im Rechtsausschuss genutzt werden, um die tatsächlich erforderlichen Korrekturen im Mietrecht auf den Weg zu bringen und das Mieterhöhungsrecht nach Modernisierungen ändern sowie Vorgaben zur Begrenzung des Mietenanstiegs beschließen.“

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