Meist wird bei Beginn des Mietverhältnisses eine Sicherheit in Form einer Mietkaution verlangt. Geht es nach Ende der Mietzeit um die Rückerstattung, sind Auseinandersetzungen die Regel. Wir unterstützen unsere Mitglieder bei Kautionsrückforderungen.

In vielen Fällen wird durch den Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrages eine Sicherheit verlangt. Diese muss der Mieter nur dann leisten, wenn hierzu im Mietvertrag eine Vereinbarung steht. Neben einer Barkaution können auch andere Formen, etwa eine Bürgschaft, vereinbart werden. Die gängigste Variante ist sicher die Eröffnung eines an den Vermieter verpfändeten Kautionssparbuches. Die Höhe der Sicherheit darf maximal 3 Grundmieten ohne Betriebskostenvorauszahlung oder -pauschale betragen. Auch, wenn im Mietvertrag ein darüber hinaus gehender Betrag stehen sollte, muss automatisch immer nur bis zur maximal zulässigen Höhe geleistet werden.

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