Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung

„Die Entscheidung ist richtig, wir haben sie in dieser Form auch erwartet“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbund (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 165/08).

Die Karlsruher Richter hatten erklärt, dass ein Vermieter zwar freiberufliche oder gewerbliche Aktivitäten seines Mieters in der Wohnung grundsätzlich nicht dulden muss. Im Einzelfall, so die Richter, müsste der Vermieter aber eine teilweise gewerbliche Nutzung der Wohnung erlauben, wenn hierdurch Mitmieter nicht gestört und die Wohnung nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

„Gut, dass der Bundesgerichtshof jetzt klarstellt, dass Mieter auch von zu Hause aus arbeiten können, wenn keine unzumutbare Belästigung der Mitbewohner eintritt, sich der Wohnungscharakter nicht ändert, keine baulichen Veränderungen erfolgen und auch keine Beschädigung der Wohnräume zu befürchten ist“, sagte Rips. „Insoweit ist dies ein gutes Urteil für viele Berufseinsteiger, Heimarbeiter oder zum Beispiel auch Journalisten.“

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