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Hohe Nebenkosten - der unangefochtene Spitzenreiter bei der Mieterberatung. Allein 40% aller Fälle drehen sich um die Kontrolle und Beanstandung von Betriebskostenabrechnungen. Nicht ohne Grund. Die Hälfte stellt sich als fehlerhaft heraus. Beachten Sie auch unsere Extra-Rubrik zum Thema Heizkosten.
„Betriebskostenabrechnungen nach dem Abflussprinzip sind für den Vermieter einfacher und weniger aufwendig. Sie sind für viele Mieter, insbesondere nach einem Mieterwechsel, aber nicht gerecht“, kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heute verkündete Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 49/07).
Weiterlesen...„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs schafft Abrechnungssicherheit und stärkt die Mieterrechte“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, das heute veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 190/06). Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Vermieter nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist eine bereits vorgelegte Abrechnung nicht mehr zum Nachteil des Mieters verändern darf.
Weiterlesen...„Das Urteil ist richtig und lebensnah“, kommentierte Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 82/07). Danach darf der Vermieter einer Wohnung bei vereinbarter Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliche Einwohnermelderegister zurückgreifen, er muss die tatsächliche Belegung des Hauses ermitteln.
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