small slide Infos
slogan_infos_01.jpg
http://127.0.0.1/joomlaepic/images/showlists/small_slide_infos/slogan_infos_01.jpg
slogan_infos_02.jpg
http://127.0.0.1/joomlaepic/images/showlists/small_slide_infos/slogan_infos_02.jpg
slogan_infos_03.jpg
http://127.0.0.1/joomlaepic/images/showlists/small_slide_infos/slogan_infos_03.jpg
slogan_infos_04.jpg
http://127.0.0.1/joomlaepic/images/showlists/small_slide_infos/slogan_infos_04.jpg
slogan_infos_05.jpg
http://127.0.0.1/joomlaepic/images/showlists/small_slide_infos/slogan_infos_05.jpg
Modernisierungen und die damit verbundenen Mieterhöhungen spielen zunehmend eine wichtige Rolle in der Mieterberatung. Dabei stellen sich häufig die angesetzten Kosten, zumindest in Teilen, als Instandhaltungskosten heraus, die nicht an den Mieter weitergegeben werden dürfen.
Führt der Vermieter bauliche Maßnahmen aufgrund behördlicher Anordnung durch, muss der Mieter dies dulden. Er kann nicht – wie bei Modernisierungsmaßnahmen – verlangen, dass die Arbeiten mindestens drei Monate vorher schriftlich angekündigt werden (BGH VIII ZR 110/08).
Weiterlesen...Von den tatsächlich angefallenen Modernisierungskosten können nur die Kosten zur Berechnung einer Mieterhöhung angesetzt werden, die notwendig sind. Unnötige, unzweckmäßige oder überhöhte Aufwendungen müssen Mieter nicht zahlen (BGH VIII ZR 41/08; BGH VIII ZR 84/08).
Weiterlesen...„Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist nachvollziehbar, kommt nicht unerwartet und zeigt nachdrücklich, dass ständige Forderungen nach Mietrechtsänderungen aus der Wohnungswirtschaft bzw. von Maklern unnötig und unsinnig sind“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 275/07).
Weiterlesen...