DIW-Bericht für politische Diskussion unbrauchbar

„Die Mietpreisbremse für Wiedervermietungen muss jetzt kommen, sie ist unverzichtbar. Probleme relativierende Analysen und Berichte von Wirtschaftsinstituten, wie dem DIW, die die Mietpreisentwicklung in Deutschland der letzten 15 Jahre betrachten oder mit den 60-er Jahren vergleichen, sind für die aktuelle politische Diskussion schlicht unbrauchbar“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin. „Die Mietpreisbremse wird Mietern nutzen, die eine neue Wohnung anmieten müssen. Sie wird dem Wohnungsbau nicht schaden, das zeigen nicht zuletzt die aktuellen Wohnungsbaugenehmigungszahlen.“

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) behauptet in seinem neuesten Wochenbericht (Nr. 15.2014), die Mietpreisbremse bringe mehr Schaden als Nutzen, und bezweifelt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. Die Wachstumsrate der nominellen Mieten sei seit den 90-er Jahren stark zurückgegangen, im Durchschnitt der vergangenen Jahre auf etwa 1 Prozent. Stellenweise seien die Mieten sogar gesunken, während sie in den 60-er Jahren noch real um rund 7 Prozent gestiegen seien.

„Wir interessieren uns für die Mieten, die sie jetzt und heute in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten  zu zahlen sind, nicht für historische Mietpreisentwicklungen oder Preissteigerungen“, erklärte der Mieterbund-Direktor.

Nach Angaben des Immobilienportals Immowelt sind in Berlin die Preise für neu vermietete Wohnungen in den letzten 12 Monaten im Mittel um 14 Prozent gestiegen. Nach Statistiken des Deutschen Mieterbundes liegen die Mieten bei Anmietung einer Wohnung 30 Prozent und mehr über den Vergleichsmieten, die in bestehenden Mietverhältnisses bezahlt werden.
„Um diese Mietpreisauswüchse auf den Wohnungsmärkten zu stoppen, ist die Mietpreisbremse unverzichtbar. Beim Abschluss eines Mietvertrages sollen Vermieter künftig höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent fordern dürfen“, erklärte Siebenkotten.

Anders als das DIW, befürchtet der Deutsche Mieterbund nicht, dass sich die Situation für sozial schwache Haushalte verschlechtert und vor allem besser verdienende Mieter bevorteilt.

Siebenkotten: „Die Mietpreisbremse ist für alle Mieter wichtig, die zum Beispiel aus beruflichen oder familiären Gründen umziehen und einen neuen Mietvertrag abschließen müssen. Heute drohen ihnen Mieten, die 20 bis 30 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Künftig können sie sicher sein, dass ihr Vermieter nur noch die ‚Vergleichsmiete plus 10 Prozent‘ fordern darf. Das ist eine deutliche Verbesserung.“

Das DIW fürchtet, die Mobilität der Mieter werde sinken. Sie würden so lange wie möglich in der alten, preiswerteren Wohnung wohnen bleiben und nicht umziehen.

Siebenkotten: „Diese Kritik ist nicht nachvollziehbar. Die beschriebene Gefahr wächst vielmehr, je stärker die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen und die Wiedervermietungsmieten auseinanderklaffen. Mit der Mietpreisbremse soll genau das Gegenteil erreicht werden.“

Nach Ansicht des DIW könnte ein Schwarzmarkt entstehen, vereinzelt würden finanzstarke Mieter versuchen, sich mittels Sonderzahlungen beispielsweise an Makler oder durch überhöhte Abstandszahlungen an Vermieter die besten Chancen bei der Vergabe knappen Wohnraums zu sichern.

Siebenkotten: „Ich gehe davon aus, dass Eigentümer und Vermieter redlich sind und sich an die bestehenden Gesetze halten. Geschieht dies nicht und kassiert ein Vermieter tatsächlich zu Unrecht eine Abstandszahlung, muss er die auf Verlangen des Mieters wieder zurückzahlen. Das ist gesetzlich geregelt, so steht es im Wohnungsvermittlungsgesetz. Der Mieteranspruch verjährt erst nach 3 Jahren.

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