Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..
Ampel will Mietpreisbremse verlängern
- Details
Umsetzung wichtiger mietrechtlicher Vorhaben aus Koalitionsvertrag weiterhin offen
Laut Medienberichten haben sich SPD und FDP auf eine Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. „Die Kehrtwende der FDP nach einer zweieinhalbjährigen Blockade ist überfällig und war dringend nötig, um die 2025 auslaufende Mietpreisbremse rechtzeitig zu verlängern. Die Mietpreisbremse kennt zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher, welche im Zuge der Verlängerung dringend geschlossen werden müssen. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, wie die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 Prozent auf 11 Prozent, die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen oder die Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit, bleibt weiterhin unklar. Hier muss die Ampel und insbesondere die FDP zu ihrem Wort im Koalitionsvertrag stehen. Wir verlassen uns darauf, dass die Regierung Ihre Hausaufgaben für diese Legislatur vollständig erledigt“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutigen Presseberichte.
Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
- Details
-
Mieterbund fordert Nachbesserungen
-
Verbesserter Kündigungsschutz essentiell im Kampf gegen Obdachlosigkeit
Der Deutsche Mieterbund begrüßt grundsätzlich den durch das Bundesbauministerium vorgelegten Entwurf eines „Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 – Gemeinsam für ein Zuhause“, fordert aber deutliche Nachbesserungen sowie eine zeitnahe Umsetzung. Eine Stellschraube, Wohnungslosigkeit effektiv zu verhindern, ist nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes die Übertragung der sog. Schonfristregelung auch auf die ordentliche Kündigung. Diese besagt, dass, wer alle seine Mietschulden nachträglich, d.h. innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, vollständig bezahlt, nicht wegen Zahlungsverzuges gekündigt werden darf.
Vonovia: Rekordverluste und stark steigende Mieten
- Details
Deutscher Mieterbund NRW übt Kritik an der Krisenstrategie der VONOVIA SE
Bei der heutigen Vorstellung des Geschäftsberichts 2023 der VONOVIA SE musste Deutschlands größter Wohnungskonzern einen Rekordverlust von 6,75 Mrd. Euro verkünden. Der Deutsche Mieterbund NRW bezweifelte seit langem die spekulativ erhöhten Immobilienwerte. Nun zeige sich, dass die Mieter für die Krise zahlen müssen.